
„d. 11ten Januar 1814 ist von der gefallenen Person Hanna Beate Stabfen eine Tochter geboren, d. 16. Jan getauft und genannt Hanna Christiane Ernestine
Pathen wahren
1. Jgs Emil Jäck
2. Jfr Caroline Klämm
3. Jfr. Maria Mgd. Andreas
4. Jgf. Hanna Charlotte Friedel
5. Fr. Charlotte Thiele“
Die Mutter wird als „gefallene Person“ bezeichnet, was zu der Zeit tatsächlich abfällig in Zusammenhang mit der Geburt von unehelichen Kindern verwendet wurde. Es gibt anschließend weder einen Sterbeeintrag, noch einen Heiratseintrag zur Hanna Ernestine Stapf.